Pflege­gutachten nach § 37.3 SGB XI

Eingangstür des Mobilen Pflegeteams mit Firmenlogo und Beschriftung.
Moderner Empfangsbereich des Mobilen Pflegeteams mit freundlichem Servicepersonal.
Geschäftsleitung und Mitarbeiter des Mobilen Pflegeteams bei einer Besprechung am Empfang.
Wartebereich des Mobilen Pflegeteams am Standort Witten-Zentrum, mit Blick auf die Straße und ein Firmenfahrzeug.

Pflegegutachten für Leistungsträger

Fristgerichte Besuchsberichte

Pflegegeldempfänger:innen, die von Angehörigen zu Hause betreut werden, sind laut § 37.3 SGB XI verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Pflegegutachten dienen nicht nur dem Nachweis gegenüber der Pflegekasse, sondern stellen sicher, dass die häusliche Pflege den individuellen Bedürfnissen entspricht.

Unser Pflegedienst ist darauf spezialisiert, diese Begutachtungen professionell, einfühlsam und zuverlässig durchzuführen. Wir unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, indem wir wertvolle Tipps für die Pflegepraxis geben und eine hohe Pflegequalität gewährleisten.

Worum genau geht es beim Pflegegutachten?

Pflegegutachten gemäß § 37.3 SGB XI sind verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten. Diese Einsätze erfolgen:

  • Freiwillig halbjährlich bei Pflegegrad 1
  • Halbjährlich bei Pflegegraden 2 und 3
  • Vierteljährlich bei Pflegegraden 4 und 5

Die regelmäßigen Beratungstermine gewährleisten, dass Pflegegeldempfänger:innen  weiterhin Leistungen erhalten und bei der Bewältigung des Pflegealltags optimal unterstützt werden. Gleichzeitig helfen wir, mögliche Überforderungen frühzeitig zu erkennen, geben praktische und alltagstaugliche Tipps und beraten ausführlich zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.

Unsere Leistungen:

Unterstützung

Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Pflegequalität zu sichern und die Auszahlung Ihres Pflegegeldes sicherzustellen.

Beratung

Unsere Pflegefachkräfte geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie den Pflegealltag optimal gestalten können.

Klärung

Wir beantworten alle offenen Fragen rund um die Pflege und unterstützen bei Unsicherheiten im Umgang mit der Pflegekasse.

Dokumentation

Wir erstellen den gesetzlich geforderten Nachweis für Ihre Pflegekasse – zuverlässig und fristgerecht.

Wie läuft die Pflege­begutachtung ab?

Ein Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI umfasst folgende Schritte:

  • Erfassung der Pflegesituation
    Wir besprechen den aktuellen Stand der häuslichen Pflege.
  • Beratung
    Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte geben Ihnen Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Anpassungen im Alltag oder zusätzlichen Entlastungsangeboten.
  • Dokumentation
    Nach dem Besuch erstellen wir einen Bericht, der der Pflegekasse als Nachweis dient.
Gute Stimmung: Zwei Pflegekräfte in grünen Arbeitskleidern sitzen lächelnd an einem Schreibtisch und besprechen den Einsatzplan.
Pflegerin und Seniorin sitzen auf dem Sofa und schauen gemeinsam ein Fotoalbum an.

Wussten Sie...

… dass im Jahr 2055 in Deutschland knapp

Menschen pflegebedürftig sein werden.*
0  Mio

Das ist ein Anstieg von rund 1,8 Millionen im Vergleich zu aktuell gut 5 Millionen Pflegebedürftigen.

Freundliche Beratung zum Thema Grundpflege durch eine Pflegekraft des Mobilen Pflegeteams bei einer Patientin zu Hause.

Das sagen unsere Kund:innen

Fazit

Pflegegutachten nach § 37.3 SGB XI sind mehr als eine formale Pflicht: Sie sind eine wertvolle Unterstützung, um die Pflege zu Hause nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Mit unserem Pflegedienst haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der die Anforderungen der Pflegekasse erfüllt und Ihnen gleichzeitig mit Rat und Tat zur Seite steht.

Mitarbeiterin des Mobilen Pflegeteams lächelt während einer Besprechung mit einem Kollegen im Büro.

Häufig gestellte Fragen – FAQ

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, einen regelmäßigen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Dies gilt ab Pflegegrad 2.

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist alle sechs Monate eine Begutachtung vorgesehen, bei den Pflegegraden 4 und 5 ist ein Pflegegutachten sogar alle drei Monate vorgesehen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig.

Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen.

Während des Einsatzes wird die Qualität der häuslichen Pflege überprüft. Unsere Pflegefachkräfte geben praktische Ratschläge zur Pflege, empfehlen Hilfsmittel und helfen, den Pflegealltag besser zu organisieren.

In der Regel genügen der Pflegebescheid der Pflegekasse und grundlegende Informationen zur aktuellen Pflegesituation. Weitere Dokumente können nach Absprache hilfreich sein, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.

Kontakt und weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren? Wir sind für Sie da!

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