Pflegegeldempfänger:innen, die von Angehörigen zu Hause betreut werden, sind laut § 37.3 SGB XI verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Pflegegutachten dienen nicht nur dem Nachweis gegenüber der Pflegekasse, sondern stellen sicher, dass die häusliche Pflege den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Unser Pflegedienst ist darauf spezialisiert, diese Begutachtungen professionell, einfühlsam und zuverlässig durchzuführen. Wir unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, indem wir wertvolle Tipps für die Pflegepraxis geben und eine hohe Pflegequalität gewährleisten.
Pflegegutachten gemäß § 37.3 SGB XI sind verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten. Diese Einsätze erfolgen:
Die regelmäßigen Beratungstermine gewährleisten, dass Pflegegeldempfänger:innen weiterhin Leistungen erhalten und bei der Bewältigung des Pflegealltags optimal unterstützt werden. Gleichzeitig helfen wir, mögliche Überforderungen frühzeitig zu erkennen, geben praktische und alltagstaugliche Tipps und beraten ausführlich zu weiteren Leistungen der Pflegeversicherung.
Wir stehen Ihnen zur Seite, um die Pflegequalität zu sichern und die Auszahlung Ihres Pflegegeldes sicherzustellen.
Unsere Pflegefachkräfte geben Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie den Pflegealltag optimal gestalten können.
Wir beantworten alle offenen Fragen rund um die Pflege und unterstützen bei Unsicherheiten im Umgang mit der Pflegekasse.
Wir erstellen den gesetzlich geforderten Nachweis für Ihre Pflegekasse – zuverlässig und fristgerecht.
Ein Pflegeeinsatz nach § 37.3 SGB XI umfasst folgende Schritte:
… dass im Jahr 2055 in Deutschland knapp
Das ist ein Anstieg von rund 1,8 Millionen im Vergleich zu aktuell gut 5 Millionen Pflegebedürftigen.
Pflegegutachten nach § 37.3 SGB XI sind mehr als eine formale Pflicht: Sie sind eine wertvolle Unterstützung, um die Pflege zu Hause nachhaltig zu sichern und zu verbessern. Mit unserem Pflegedienst haben Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der die Anforderungen der Pflegekasse erfüllt und Ihnen gleichzeitig mit Rat und Tat zur Seite steht.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, einen regelmäßigen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Dies gilt ab Pflegegrad 2.
Die Häufigkeit der Beratungseinsätze hängt vom Pflegegrad ab. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist alle sechs Monate eine Begutachtung vorgesehen, bei den Pflegegraden 4 und 5 ist ein Pflegegutachten sogar alle drei Monate vorgesehen. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig.
Wenn der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nicht erfolgt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder vorübergehend einstellen.
Während des Einsatzes wird die Qualität der häuslichen Pflege überprüft. Unsere Pflegefachkräfte geben praktische Ratschläge zur Pflege, empfehlen Hilfsmittel und helfen, den Pflegealltag besser zu organisieren.
In der Regel genügen der Pflegebescheid der Pflegekasse und grundlegende Informationen zur aktuellen Pflegesituation. Weitere Dokumente können nach Absprache hilfreich sein, sind jedoch nicht zwingend erforderlich.
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