Körperliche und kognitive Einschränkungen, Zeitmangel und andere Hindernisse können den Alltag zur Herausforderung machen. Als ambulanter Pflegedienst unterstützen wir Menschen mit Hilfebedarf dabei, ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen.
Dabei reichen die Aufgaben unserer Alltagsmanager:innen – bei uns liebevoll „Alma“ genannt – von der Unterstützung im Haushalt über die Zubereitung von Mahlzeiten bis hin zur Begleitung bei Arztbesuchen oder sozialer Betreuung in Form von Freizeitaktivitäten. Der gesamte Bereich der häuslichen Pflege gehört nicht zu den Alltagsbegleiter-Aufgaben – die übernehmen examinierte Pflegekräfte.
Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse und Prioritäten. Die Alltagsbetreuung für Senior:innen und andere eingeschränkte Personen ist darauf ausgelegt, genau diese individuellen Anforderungen zu erfüllen.
Unsere „Almas“, manchmal auch als Alltagsbegleiter:innen, Betreuungsassistent:innen oder Alltagsbetreuer:innen bezeichnet, begleiten, unterstützen und entlasten im häuslichen Umfeld. So bleiben Seniorinnen und Senioren sowie Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig und sorgenfrei.
Unterstützung bei der Reinigung der eigenen 4 Wände, beim Einkaufen oder bei der Essenszubereitung.
Begleitung und Organisation von Arztbesuchen, Behördengängen oder Freizeitaktivitäten.
Unterstützung bei der Pflege von Kontakten zu Familie und Freund:innen oder Teilnahme an sozialen Events.
Das Leben besteht aus vielen kleinen Details, die schnell überfordern können. Mit unserer Unterstützung können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren.
… dass zum Jahresende 2021 in Deutschland
Damit hatte sich die Zahl der Menschen, die in der ambulanten Pflege tätig sind seit 2001 mehr als verdoppelt. *
Pflegekräfte nach § 43 SGB XI sind Fachkräfte, die im Rahmen der Pflegeversicherung medizinisch-pflegerische Aufgaben übernehmen. Dazu gehören Tätigkeiten wie Körperpflege, Wundversorgung, Unterstützung bei der Mobilität oder die Gabe von Medikamenten. Diese Leistungen werden als „Pflegesachleistungen“ bezeichnet und stehen Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad zur Verfügung.
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Pflegekräften nach § 53 SGB XI um sogenannte Alltagsbegleiter:innen oder Betreuungskräfte, die vor allen Dingen Hilfe im Alltag leisten. Sie fördern die Selbstständigkeit, unterstützen bei der Pflege sozialer Kontakte sowie bei alltäglichen Aufgaben und bieten eine emotionale sowie organisatorische Begleitung. Diese Leistungen werden über den Entlastungsbetrag oder im Rahmen zusätzlicher Betreuungsleistungen finanziert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Beide Rollen ergänzen sich, um eine ganzheitliche Versorgung sicherzustellen.
Eine zugewandte und würdevolle Betreuung bedeutet mehr als reine Unterstützung – sie schenkt Vertrauen, Geborgenheit und Lebensfreude.
Es sind die kleinen Gesten, die zählen: ein offenes Ohr, ein herzliches Lächeln oder ein Moment der Nähe, der das Gefühl von Wertschätzung vermittelt. Jeden Tag aufs Neue.
Eine Senioren-Alltagsbegleitung unterstützt Menschen mit körperlichen, geistigen oder zeitlichen Einschränkungen bei den täglichen Aufgaben. Dazu gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen, Begleitung zu Terminen oder die Organisation des Haushalts. Ziel ist es, die Lebensqualität der betreuten Person zu erhöhen und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
Die Leistungen richten sich an Senior:innen, Menschen mit Behinderungen, pflegebedürftige Personen oder auch Familien, die zeitlich entlastet werden möchten. Besonders hilfreich ist die Unterstützung für Personen mit einem anerkannten Pflegegrad.
Ja, bei anerkanntem Pflegegrad können die Kosten eines /einer Alltagsmanager:in ganz oder teilweise von der Pflegekasse übernommen werden. Der sogenannte Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich kann für diese Leistungen genutzt werden. Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Fördermöglichkeiten.
Die Aufgaben einer Betreuungskraft für Senior:innen unterscheiden sich deutlich von der Tätigkeit einer Pflegekraft. Die Alltagsbegleitung für Senior:innen übernimmt Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, es dürfen jedoch keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten wie Wundversorgung, Medikamentengabe oder Körperpflege durchgeführt werden. Diese Aufgaben fallen in den Bereich der examinierten Pflegefachkräfte.
Witten-Annen GmbH
Annenstraße 151
58453 Witten
Witten-Zentrum GmbH
Ardeystraße 105
58452 Witten
Herdecke GmbH
Mühlenstrasse 14
58313 Herdecke